Elisabeth Metzger, Thomas Stauder
Finanzkonzepte24

Kolumne, Erfahrung mit den Versicherungen, Erwartungen der Kunden

Zunächst, was Sie im folgenden lesen, ist rechtlich abgesichert.

Artikel 5 Grundgesetz besagt:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Und davon mache ich hiermit Gebrauch.

Die meisten Menschen, haben nicht das versichert, was sie eigentlich wollten.

Im Ersten Gepräch mit unseren Kunden, steht nicht der Versicherungsordner an der Stelle der Begierde, sondern die Menschen, die uns gerufen haben. In diesem ersten persönlichen Gespräch, lernen wir uns kennen. Eine Sache, die es so wohl nicht so oft gibt, leider.

Immer wieder komme ich zu Kunden, die schon alles hergerichtet haben. Die Einen alles sauber sortiert, die anderen haben die Variante Addidas Ordner. (Alles irgendwo in einen Schuhkarton geworfen)

Die Ersteren glauben oft, Ordnung zu haben. Ernüchternd, wenn man was passiert. Im Sommer 2023 gab es in Bayern 2 schwere Stürme, Orkan, und viel Regen. Schwerpunkt war die Region um den Tegernsee, Schliersee. Über 2000 Dächer waren beschädigt, die Schadenssumme über 170 Millionen Euro. Durchschnittlicher Schadenswert lt. Versicherungskammer Bayern ca 70000,- je Schadensfall. Ein Großteil war unterversichert. Es wurden Hilfsfonds eingerichtet, ein nicht unerheblicher Teil ist am Ende auf den Kosten sitzen geblieben.

Wie konnte das passieren?

Da lohnt ein Blick in die Historie der Brandversicherung, der damaligen Zwangsversicherung. Platzhirsch war die Versicherungskammer Bayern. Die "Brandkasse" für Ganz Deutschland.

Und wer hat die Versicherungen verkauft? Wer hat die eingerichtet? Die Kunden, die Hausbesitzer? Die Landwirte, die Gewerbetreibenden? Wohl kaum. Es waren die Herrschaften im feinen Zwirn, in den Sparkassen, in den Versicherungsbüros, von oben herab auf den "ungebildeten" einfachen Mensch blickend. Die Realität völlig außer Acht gelassen, Ortstermine meist gar nicht wahrgenommen, da war man sich zu fein zum Kunden nach Hause zu fahren, wurde doch mit der Versicherungspflicht das gute "Geschäft" von gesetzes wegen, in die Hände der Versicherungsvermittler und Sparkässler regelrecht in die Hände getrieben. Ja ich weiß man soll sowas nicht sagen, die Wahrheit wie es so ist.

Ich bin auch Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke, sowie Gebäudetechnik und Gebäudeschäden. Siehe www.gsvts.de

Gerade aktuell, ist das Thema vererben, Gebäudeenergiegesetz. Sprich, was ist meine Immobilie Wert, oder was muss ich tun, um mein Haus energetisch so zu sanieren, dass ich mich gesetzeskonform verhalte. Und leider sind die Medien, egal welche, weit weit entfernt, von Wissen und Tatsachen. Stimmungsmache, egal wie.

Tatsache ist, das fast ausschließlich immer, bei einer Wertermittlung das Baujahr, und die Brandversicherungspolice im Focus der Ermittlungen stehen. Und man kann fast eine Schablone darüber legen, die meisten Immobilien aus der Zeit vor 2000, sind nicht richtig versichert. Meist zur Hälfte, und viele gar nur zu einem Drittel. Und jetzt streitet man sich darüber, wer daran Schuld ist. Die Versicherungen sagen, der Kunde ist schuld,- dazu gleich mehr, der Kunde sagt, die Versicherung ist doch schuld, und liegt damit gar nicht so verkehrt.

Wieviele Immobilien wurden seit der Errichtung verkauft, wieviele gar mehrfach. Welcher normale Mensch, zweifelt die Versicherungspolice an? JA nein, das gehört sich doch nicht, jetzt also bitte. Erweiterungen, Umbauten, sind der Versicherung anzuzeigen.

Wir sind selbst Besitzer eines 120 Jahre alten Hauses. Und ich kann hier und heute sagen, auch unser Haus ist eigentlich nicht richtig versichert. Eigentlich.  Jetzt werden Sie sagen, ja wie kann das bei einem Versicherungsmakler passieren? Ja nun, der Versicherer hat der Versicherungskammer Bayern vor ca 25 Jahren einen Teil der Gebäudeversicherungen abgekauft, und auch uns, da gehörte das Haus uns noch nicht, schriftlich zugesichert, dass man ohne Prüfung des Versicherungsumfangs, auf die Einrede der Unterversicherung verzichtet, und im Schadensfall jede erforderliche Summe bezahlt. Quasi korrekt versichert durch die Hintertür. Wäre das noch bei der Versicherungskammer Bayern, hätte ich dies schon längst angepasst. Der heutige Versicherer war jedoch so freundlich, eine Vollhaftung zu übernehmen. Auch der Versuch dem Versicherer das zu erklären, wurde freundlich ignoriert. Die hiesige Sparkasse sah sich als ehemaliger Vertragsbetreuer nicht in der Lage, ins Auto zu steigen, und eine Prüfung der Sache trotz Angebot und Hinweis in Augenschein zu nehmen. Man hat mir angeboten, ein Formular zur Wertermittlung zuzusenden. Dies lehnte ich dankend ab. Denn dann stünde ich ja in der Haftung. Es beißt sich die Katze in den Schwanz.

Jeder Kunde ist verpflichtet, Obliegenheiten gegenüber der Versicherung zu erfüllen. Machen Sie sich nichts draus, die Versicherungen müssen das auch Ihnen gegenüber. Denn Sie können nicht das Wissen aufweisen, das vonnöten wäre, einen Versicherungsantrag korrekt auszufüllen. Dies ist die absolute Pflicht des Versicherungsvertreters oder des Versicherungsmaklers. Darauf müssen Sie sich verlassen können. Selbst die Gesetzesänderung im Jahr 2007, nachdem nur ausgebildete Versicherungsfachleute diesen Job auch machen dürfen, brachte keine Veränderung für die Kunden mit sich. Man hat ein Versicherungsvermittlerregister eingeführt, wo jeder Verbraucher nachsehen kann, wer eigentlich Versicherungen verkaufen und hierzu beraten darf. Soweit zur Theorie. Stehen doch sämtliche Mitarbeiter der Banken und Sparkassen, die den Verbraucher beraten und verkaufen, da gar nicht drin. Und das sind Produktverkäufer, die hinter der Fassade der Banken und Versicherungen den Freibrief haben, kraft Ihrer Ausbildung fehlerfrei zu sein. Da sind mit Sicherheit auch welche dabei, die ihren Job gerne und auch ordentlich machen. Doch wie soll man diese erkennen?

Es beginnt doch leider schon damit, dass der normale Bürger, gleich welchen Bildungsstand, den Unterschied zwischen dem Versicherungsvetreter und dem Versicheurngsmakler nicht kennt. Ein paar Worte hierzu.

Der Versicherungsvertreter vertritt ein Versicherungsunternehmen, oder eine Vermittlungsagentur. Dieser ist verpflichtet die Interessen der Versicherung zu vertreten. Er darf im Schadensfall dem Geschädigten nicht helfen. Doch wenn nicht er, wer dann?

Der Versicherungsmakler, also unser Berufsstand, vertritt ausschließlich die Interessen des Kunden. Er kümmert sich darum dass der Kunde richtig versichert ist, klärt ihn auf, was zu tun wäre wenn, steht quasi dem Kunden beiseite bei dem Thema Versicherungen. Dies ist bei den Versicherungsvertretern explizit ausgeschlossen. Da Sie diesen einfachen Unterschied nun kennen: Von wem möchten sie beraten und betreut werden?

Ich habe bis heute nicht verstanden, warum man ein Versicherungsvermittlerregister geschaffen hat, und damit einen nicht unerheblichen Teil der Versicherungsvertreter aus der Überwachung extra ausgenommen hat. Und dass dieses so ist, sieht man dem Register nun mal nicht an. Die rechtlichen Grundlagen kennen die meisten Menschen leider nicht.

Ein anderes Thema, ist das Thema Wertschätzung. Was sind heute Werte, was sind wahre Werte?

Bedingt durch meinen Lebensweg, und die zahlreichen Begegnungen die man nunmal so hat im Leben, wird man geprägt. Und eines ist immer wieder das Gleiche: Fast jeder möchte den günstigsten Preis für eine Sache, aber die größte Gehaltserhöhung dann auch noch für sich beanspruchen. Und das lässt sich nunmal nicht auf die Gleiche Seite der Waage legen. Eine sehr einseitige Auslegung der Ansprüche.