Zunächst, was Sie im folgenden lesen, ist rechtlich abgesichert.
Artikel 5 Grundgesetz besagt:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Und davon mache ich hiermit Gebrauch.
Die meisten Menschen, haben nicht das versichert, was sie eigentlich wollten.
Im Ersten Gepräch mit unseren Kunden, steht nicht der Versicherungsordner an der Stelle der Begierde, sondern die Menschen, die uns gerufen haben. In diesem ersten persönlichen Gespräch, lernen wir uns kennen. Eine Sache, die es so wohl nicht so oft gibt, leider.